Mit sofortiger Wirkung wird der Schutz der Hamburger Elbzander verschärft. Ab sofort ist das Stellnetzfischen während der Zanderschonzeit (1. Januar – 15. Mai) in den Rückzugsgebieten der Zander verboten. Desweiteren ist das Angeln mit totem Köderfisch oder Kunstködern jeglicher Art in den Laichgebieten untersagt. Lediglich das Raubfischangeln im Hauptstrom ist gestattet.
Safe the Zander
Eine sehr sinnvolle Änderung, ziehen doch fast alle Laichenden Zander in das Stillwasser zurück. Die Chance einen Nestbewacher im Strom zu fangen ist fast ausgeschlossen. Die Spinnfischergemeinde sitzt während der Schonzeit jedoch nicht auf dem trockenen, denn Barsche und vor allem Rapfen dürfen im Hauptstrom beangelt werden.
Zanderschonzeit mit Köpfchen
Solch eine strikte und wohl überdachte Regelung wünscht man sich für jedes Bundesland. Die Fische werden geschützt und der Angler nicht unter Generalverdacht von jeglicher Kunstköderangelei ausgeschlossen. Andere Bundeslänger die ein pauschales Kunstköderverbot aussprechen, den kommerziellen Fang während der Schonzeit nicht einschränken oder gar eine kürzere Schonzeit für Zander besitzen sollten sich davon eine Scheibe Abschneiden.
Chapeau Hamburg!
Petri,
Euer Christopher